Änderungs-Historie · BKAG 2018
4 Drucksachen haben dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
- BR-Drs. 326/26Mit Vorbehalt29. Mai 2026
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
Die Drucksache regelt das deutsche Recht der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen vollständig neu.
2 Änderungen am Gesetz
- BT-Drs. 21/6131Mit Vorbehalt26. Mai 2026
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
Der Gesetzentwurf erweitert die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus und in seiner Aufgabe als Zentralstelle.
11 Änderungen am Gesetz
- BT-Drs. 21/6132Prüfung nötig26. Mai 2026
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit
Der Gesetzentwurf erweitert die digitalen Ermittlungs- und Gefahrenabwehr-Befugnisse von Bundeskriminalamt, Bundespolizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
9 Änderungen am Gesetz
- BT-Drs. 21/5869Geprüft11. Mai 2026
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten in deutsches Recht um und ändert dazu acht Gesetze.
2 Änderungen am Gesetz
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 3
Das Bundeskriminalamt (BKA) wird als Vermögensabschöpfungsstelle nun auf Grundlage der neuen EU-Richtlinie 2024/1260 (statt des bisherigen Ratsbeschlusses 2007/845/JI) tätig. Neu hinzugekommen ist eine ausdrückliche Weiterleitungspflicht: Stellt das BKA fest, dass Vermögenswerte nach § 91r IRG vorübergehend zu sichern sind, muss es den Vorgang unverzüglich der zuständigen staatsanwaltschaftlichen Vermögensabschöpfungsstelle übermitteln.
§ 9a
§ 9b
§ 10b
§ 22
§ 26a
§ 39a
§ 39b
§ 52
§ 63b
§ 63c
§ 81
In § 81 Absatz 4 BKA-Gesetz wird klargestellt, welcher Fassung der EU-Richtlinie 2019/1153 die Protokollierungspflicht bei eingehenden Ersuchen um Finanzund Bankdaten folgt: Es ist die Fassung vom 31. Mai 2024.