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BR-Drs. 325/26 – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen

Symbolbild zur Gesetzesänderung – Themenfeld Justiz und Strafrecht

BR-DRS. 325/26BUNDESRAT

Mit Vorbehalt
Was heißt das?Inhaltlich geprüft, aber mindestens ein Gutachter hat einen Vorbehalt angemerkt. Alle Befund-Stufen erklärt →

2 Änderungen · Gesetze: StGB · Drucksache vom 29. Mai 2026

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Entwurfsstand dieser Drucksache. Diese Bundestagsdrucksache hat den Dokumenttyp Gesetzentwurf; der hier gezeigte Vorher/Nachher-Vergleich bildet den darin vorgeschlagenen Entwurfsstand ab. Ob, wann und in welcher Form daraus geltendes Recht wurde, geht aus der Drucksache selbst nicht hervor – Hinweise zum aktuellen Stand finden sich ggf. im Klartext und in den verlinkten Quellen.
KI-erzeugt, unabhängig geprüft. Bei juristischen Anwendungen unbedingt den Original-Drucksachentext heranziehen.

Worum geht's

Der Gesetzentwurf des Bundesrates stärkt den strafrechtlichen Schutz vor sogenannten K.-o.-Tropfen.

Anlass ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des besonders schweren sexuellen Übergriffs (§ 177 Absatz 8 Nummer 1 StGB) gelten.

Künftig werden in den Qualifikationstatbeständen des besonders schweren sexuellen Übergriffs und des besonders schweren Raubes neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch gefährliche „Mittel“ ausdrücklich genannt.

Damit fallen auch K.-o.-Tropfen unter den höheren Strafrahmen mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Wen betrifft es?Täterinnen und Täter von Sexualdelikten und Raub, die ihren Opfern gefährliche Mittel wie K.-o.-Tropfen verabreichen, sowie die betroffenen Opfer.
Was ändert sich?In § 177 Absatz 8 Nummer 1 und § 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB werden neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen künftig auch gefährliche „Mittel“ genannt, sodass etwa K.-o.-Tropfen den höheren Strafrahmen (Mindeststrafe fünf Jahre) auslösen.
Ab wann?Am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals; das genaue Datum steht im Gesetz noch nicht fest.
Was ist noch unsicher?Beide Änderungen sind eindeutig dem geltenden Gesetzestext zuzuordnen; inhaltlich bestehen keine wesentlichen Unsicherheiten.

+ blau neu hinzugekommen  ·  − orange entfernt  ·  farbenblind-sicher (Bang-Wong-Palette)

Der farbige Balken links an einem Block zeigt die Konfidenz der Änderung: hoch  ·  niedrig oder unbestimmt. Die genaue Stufe steht zusätzlich an jedem Block.

Klartext je Änderung folgt. Der laienverständliche Klartext zu den einzelnen Änderungen dieser Drucksache wird noch erstellt. Die Zusammenfassung und der Steckbrief weiter oben fassen die Drucksache bereits laienverständlich zusammen.

StGB – § 177 Absatz 8 Nummer 1

Nummer-Neufassung · Konfidenz: hoch

§ 177 Absatz 8 Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt:
1. „ bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug oder Mittel verwendet oder“
@@ § 177 Absatz 8 @@
(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug oder Mittel verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

StGB – § 250 Absatz 2 Nummer 1

Nummer-Neufassung · Konfidenz: hoch

§ 250 Absatz 2 Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt:
1. „ bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug oder Mittel verwendet,“
@@ § 250 Absatz 2 @@
(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug oder Mittel verwendet,
2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder
3. eine andere Person
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

Audit-Trail

Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline – vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.

  1. KI-Bearbeiter

    Claude Opus 4.8

    Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.

    Prompt-Version 1.0

  2. Synopsen-Gutachter konsistent

    Claude Opus 4.8

    Details anzeigen

    Beide Änderungsbefehle aus Artikel 1 (Nr. 1 = Block-1, Nr. 2 = Block-2) sind vollständig und korrekt abgebildet. In beiden Fällen wird in der jeweiligen Nummer 1 das Wort 'Mittel' nach 'gefährliches Werkzeug oder' eingefügt (... 'Werkzeug oder Mittel verwendet ...'). Die 'vorher'-Wortlaute stimmen wortgenau mit dem geltenden StGB (p177.md Absatz 8, p250.md Absatz 2) überein, einschließlich des historischen 'misshandelt' bzw. 'mißhandelt'. Die 'nachher'-Wortlaute sind exakt das Ergebnis der jeweiligen Nummer-Neufassung; der übrige Absatz (Nr. 2/3 mit Buchstaben a/b) wurde korrekt unverändert übernommen, keine stille Auslassung. art 'Nummer-Neufassung' und die Adressierung (Paragraph/Absatz/Nummer) sind korrekt. Keine Halluzination, kein erfundener Befehl, kein Degradations-Muster (leere vorher / Pseudo-nachher). Artikel 2 (Inkrafttreten) enthält keinen Synopse-relevanten Änderungsbefehl. Alle Änderungsbefehle der Drucksache sind abgedeckt.

    4. Juni 2026

  3. Stand-Gutachter stand passt

    Claude Opus 4.8

    Details anzeigen

    Bezugsstand der Drucksache: StGB zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 351). Lokaler Stand (00-meta.md): builddate 20260506174454, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.3.2026 I Nr. 95 - also jünger als der Bezugsstand. Entscheidend: die konkret betroffenen Normen sind im lokalen Stand noch NICHT geändert. In p177.md Absatz 8 Nummer 1 und p250.md Absatz 2 Nummer 1 steht jeweils noch 'eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet' OHNE 'oder Mittel'. Die 'vorher'-Wortlaute der Synopse matchen den lokalen Stand exakt; die durch die Drucksache vorgesehene Einfügung von 'oder Mittel' ist lokal noch nicht eingearbeitet. Damit ist die Synopse gegen den lokalen Stand sinnvoll erzeugbar - kein bereits gemergter Stand.

    4. Juni 2026

  4. Freigegeben 19. Juni 2026

    betreiber

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