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BT-Drs. 21/6333 – Entwurf eines Gesetzes zur dauerhaften Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz)

Symbolbild zur Gesetzesänderung – Themenfeld Steuern und Finanzen

BT-DRS. 21/6333BUNDESTAG

Mit Vorbehalt
Was heißt das?Inhaltlich geprüft, aber mindestens ein Gutachter hat einen Vorbehalt angemerkt. Alle Befund-Stufen erklärt →

1 Änderung · Gesetze: UStG 1980 · Drucksache vom 9. Juni 2026

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Entwurfsstand dieser Drucksache. Diese Bundestagsdrucksache hat den Dokumenttyp Gesetzentwurf; der hier gezeigte Vorher/Nachher-Vergleich bildet den darin vorgeschlagenen Entwurfsstand ab. Ob, wann und in welcher Form daraus geltendes Recht wurde, geht aus der Drucksache selbst nicht hervor – Hinweise zum aktuellen Stand finden sich ggf. im Klartext und in den verlinkten Quellen.
KI-erzeugt, unabhängig geprüft. Bei juristischen Anwendungen unbedingt den Original-Drucksachentext heranziehen.

+ blau neu hinzugekommen  ·  − orange entfernt  ·  farbenblind-sicher (Bang-Wong-Palette)

Der farbige Balken links an einem Block zeigt die Konfidenz der Änderung: hoch  ·  niedrig oder unbestimmt. Die genaue Stufe steht zusätzlich an jedem Block.

Klartext je Änderung folgt. Der laienverständliche Klartext zu den einzelnen Änderungen dieser Drucksache wird noch erstellt. Die Zusammenfassung und der Steckbrief weiter oben fassen die Drucksache bereits laienverständlich zusammen.

UStG 1980 – § 12 Absatz 2 Nummer 16

Einfügung · Konfidenz: hoch

In § 12 Absatz 2 wird nach Nummer 15 folgende Nummer 16 eingefügt:
„16. Die Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz.“
@@ § 12 Absatz 2 @@
15. die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
16. Die Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz.

Audit-Trail

Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline – vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.

  1. KI-Bearbeiter

    Claude Opus 4.8

    Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.

    Prompt-Version 1.0

  2. Synopsen-Gutachter konsistent

    Claude Opus 4.8 (1M context)

    Details anzeigen

    Schema-konform (schema_version 1, alle Pflichtfelder vorhanden, art „Einfügung“ zulässig). Genau ein Block (§ 12 Absatz 2 Nummer 16). befehl_original steht wortgenau in der Drucksache: Einleitungssatz „In § 12 Absatz 2 wird nach Nummer 15 folgende Nummer 16 eingefügt:“ plus Zitat, inklusive identischer Anführungszeichen (U+201E öffnend, U+201C schließend). vorher entspricht wortgenau der lokalen Nummer 15 in Daten/ustg 1980/p12.md („15. die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.“). nachher = vorher + neue Nummer 16 verbatim aus der Drucksache, ohne Auslassung oder Ergänzung. Standalone-Semantik gewahrt (nur ein Block, keine Kontamination). Inkrafttretens-Artikel (Artikel 2, Wirkung vom 1. Juli 2026) ändert keinen Gesetzestext und ist korrekt durch keinen Block abgedeckt. Kein Em-Dash. Keine Halluzination, keine stille Unvollständigkeit.

    18. Juni 2026

  3. Stand-Gutachter stand passt

    Claude Opus 4.8 (1M context)

    Details anzeigen

    Bezugsstand der Drucksache: „zuletzt durch Artikel 62 Absatz 7 des Gesetzes vom 4. Februar 2026 (BGBl. I Nr. 33) geändert worden ist“ (Direktprüfung im Drucksachen-Plaintext bestätigt). Daten/ustg 1980/00-meta.md vermerkt genau diese Änderung als „Änderung durch Art. 62 Abs. 7 G v. 4.2.2026 I Nr. 33 ist berücksichtigt“ – der lokale Stand ist also auf derselben Fassung wie der Bezugsstand. Entscheidend: § 12 Absatz 2 enthält lokal die Nummern 1 bis 15 und (noch) KEINE Nummer 16 – der von der Drucksache eingefügte Diff ist somit nicht bereits eingearbeitet. Es liegt kein Diff gegen einen schon gemergten Stand vor. lokaler_builddate 20260506175354 (2026-05-06) liegt nach dem Bezugs-Änderungsdatum 2026-02-04 und vor dem Inkrafttreten der Drucksache (1. Juli 2026).

    18. Juni 2026

  4. Freigegeben 19. Juni 2026

    betreiber

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