BT-DRS. 21/6178BUNDESTAG
Was heißt das?
Inhaltlich geprüft, aber mindestens ein Gutachter hat einen Vorbehalt angemerkt. Alle Befund-Stufen erklärt →Worum geht's
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) stärkt den Schutz vor Diskriminierung an mehreren Stellen.
Der Begriff „Alter“ wird durchgängig durch „Lebensalter“ ersetzt, um klarzustellen, dass nicht nur Benachteiligungen wegen „hohen Alters“ gemeint sind.
Beim zivilrechtlichen Diskriminierungsverbot (§ 19) wird ein neues Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts bei bestimmten Geschäften eingeführt.
Die Fristen, innerhalb derer Betroffene ihre Ansprüche geltend machen müssen, werden von zwei auf vier Monate verlängert (§ 15, § 21).
Mehr Kontext
Die Sonderregel für Religionsgemeinschaften (§ 9) wird neu gefasst.
Außerdem wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ausgebaut: Es entsteht eine neue Schlichtungsstelle für die außergerichtliche Streitbeilegung (§ 27a), die ADS darf künftig in Gerichtsverfahren als Beistand auftreten und Stellungnahmen abgeben (§ 27), und sie muss einen barrierefreien, kostenlosen Zugang zu ihren Leistungen sicherstellen (§ 25).
Begleitend werden die Zuständigkeiten des für Bildung erweiterten Ministeriums im Gesetz nachgezogen.
Das Gesetz ändert daneben das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz (§ 17 SoldGG), das die neue Schlichtungsstelle des § 27a AGG für seinen Anwendungsbereich ausnimmt, sowie das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (§ 15a EGZPO), in dem die Schlichtungsstelle der ADS in die Liste der Gütestellen aufgenommen wird.
+ blau neu hinzugekommen · − orange entfernt · farbenblind-sicher (Bang-Wong-Palette)
Der farbige Balken links an einem Block zeigt die Konfidenz der Änderung: hoch · niedrig oder unbestimmt. Die genaue Stufe steht zusätzlich an jedem Block.
AGG – § 1
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
AGG – § 3 Absatz 1 Satz 2
Streichung · Konfidenz: hoch
AGG – § 3 Absatz 4
Streichung · Konfidenz: hoch
AGG – § 9 Absatz 1
Absatz-Neufassung · Konfidenz: hoch
AGG – § 10
Paragraph-Neufassung · Konfidenz: hoch
- ⚠ Betrifft nur die Paragraphen-Überschrift von § 10, nicht den Normtext.
AGG – § 10 Satz 1
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
AGG – § 10 Satz 3 Nummer 2
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
AGG – § 10 Satz 3 Nummer 5
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
AGG – § 10 Satz 3 Nummer 6
Mehrfach-Wort-Ersetzung · Konfidenz: mittel
- ⚠ „jeweils“ im Befehl deutet auf mehrere Vorkommen von „Alter“. In Nummer 6 stehen die exakten Tokens „Alter“ in „nach Alter oder Betriebszugehörigkeit“ und in „vom Alter abhängenden“ – beide wurden ersetzt. Das bereits vorhandene „Lebensalters“ (‚Betonung des Lebensalters‘) bleibt unverändert.
AGG – § 15 Absatz 4 Satz 1
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
AGG – § 19 Absatz 1
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
AGG – § 19 Absatz 2
Absatz-Neufassung · Konfidenz: hoch
AGG – § 20 Absatz 1 Satz 1
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
AGG – § 20 Absatz 2 Satz 2
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
AGG – § 21 Absatz 5 Satz 1
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
AGG – § 25 Absatz 1
Einfügung · Konfidenz: hoch
AGG – § 25 Absatz 2 Satz 2
Einfügung · Konfidenz: hoch
AGG – § 25 Absatz 4
Einfügung · Konfidenz: hoch
AGG – § 27 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3
Nummer-Neufassung · Konfidenz: hoch
AGG – § 27
Einfügung · Konfidenz: hoch
AGG – § 27a
Einfügung · Konfidenz: hoch
AGG – § 28 Absatz 1
Einfügung · Konfidenz: hoch
AGG – § 28 Absatz 1
Einfügung · Konfidenz: mittel
- ⚠ Der Befehl fügt die neuen Sätze „nach Satz 2“ ein. Der bisherige Absatz 1 hat drei Sätze; die Einfügung steht damit vor dem bisherigen dritten Satz („Sie oder er kann der Bundesregierung Vorschläge machen und Stellungnahmen zuleiten.“). Die Satzreihenfolge im nachher: Satz 1, Satz 2, neue Sätze, alter Satz 3. Gleichzeitig Umnummerierung von Absatz 1 zu Absatz 2.
AGG – § 28
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
- ⚠ Reine Umnummerierung ohne inhaltliche Textänderung; die Absatztexte selbst bleiben wortgleich.
AGG – § 29
Einfügung · Konfidenz: hoch
AGG – § 30 Absatz 2 Satz 1
Einfügung · Konfidenz: hoch
AGG – § 30 Absatz 3
Einfügung · Konfidenz: hoch
SoldGG – § 17
Einfügung · Konfidenz: hoch
ZPOEG – § 15a Absatz 3 Satz 2
Einfügung · Konfidenz: mittel
- ⚠ Die Drucksache benennt die Einfügestelle als „nach der Angabe „Innung““. In § 15a Absatz 3 Satz 2 kommt „Innung“ genau einmal vor („der Innung angerufen hat“); die neue Angabe wurde unmittelbar dahinter, vor „angerufen hat“, eingefügt. Eindeutige Zuordnung der Einfügestelle, aber Lesefluss des verlängerten Aufzählungs-Satzes erforderte einen Verständnisschritt.
Audit-Trail
Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline – vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.
-
KI-Bearbeiter
Claude Opus 4.8
Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.
-
Synopsen-Gutachter konsistent
Claude Opus 4.8
Details anzeigen
Unabhängige Zweitprüfung der korrigierten Synopse für BT-Drs. 21/6178 (3 Gesetze: AGG, SoldGG, EGZPO). Alle drei Schwerpunkt-Blöcke sind jetzt korrekt. Block-23 (Sec 28 AGG): Der lokale Sec 28 Abs. 1 besteht aus genau drei Sätzen; der dritte lautet wortgleich 'Sie oder er kann der Bundesregierung Vorschläge machen und Stellungnahmen zuleiten.'. Der Befehl fügt die neuen Sätze 'nach Satz 2' ein. Im nachher stehen die neuen Sätze nun korrekt VOR diesem alten Satz 3, der unverändert am Ende verbleibt; gleichzeitig ist die Umnummerierung von Absatz 1 zu Absatz 2 korrekt abgebildet. Die zuvor beanstandete Falschplatzierung ist behoben. Block-28 (Sec 17 SoldGG, Artikel 2): vorher wortgenau identisch mit dem lokalen Gesetz; Einfügung 'mit Ausnahme des Sec 27a' nach 'findet' ist wortgenau und an korrekter Stelle. Block-29 (Sec 15a Abs. 3 Satz 2 EGZPO, Artikel 3): vorher wortgenau identisch mit dem lokalen Gesetz; Einfügung 'oder die Schlichtungsstelle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes' nach dem einzigen Vorkommen von 'Innung' ist korrekt platziert und wortgenau. Vollständigkeit: Alle 14 Änderungsnummern des Artikel 1 sowie Artikel 2 und Artikel 3 sind abgedeckt (Sec-3-Doppelstreichung auf block-2/3 aufgeteilt, Sec-10-Buchstaben auf block-5 bis block-9, Sec-20-Doppelersetzung auf block-13/14, Sec-25-Buchstaben auf block-16 bis block-18, Sec-27-Buchstaben auf block-19/20, Sec-28-Buchstaben auf block-22 bis block-24, Sec-30-Doppeleinfügung auf block-26/27). Es fehlt kein Änderungsbefehl. AGG-Stichproben (block-1 Sec 1, block-4 Sec 9 Abs. 1, block-19 Sec 27 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3) gegen die lokalen Normen geprüft: vorher jeweils wortgenau, nachher korrekt aus dem Befehl abgeleitet. Keine Halluzination, keine stille Auslassung gefunden.
-
Stand-Gutachter stand passt
Claude Sonnet 4.6
Details anzeigen
Drucksache 21/6178 nennt als Bezugsstand des AGG: "zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414) geändert worden ist". Der lokale Stand in Daten/agg/00-meta.md lautet identisch: "Zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 22.12.2023 I Nr. 414" (builddate 20260506175555). Stichproben p1.md, p15.md, p19.md bestätigen: die von der Drucksache beschriebenen Vorher-Texte stimmen exakt mit dem lokalen Wortlaut überein (§ 1 noch "des Alters", § 15 Abs. 4 noch "zwei Monaten", § 19 Abs. 1 noch "des Alters" und Abs. 2 noch mit "Abs."/"Nr."-Kurzform). Die Drucksache ist noch nicht eingearbeitet – eine sinnvolle Synopse ist möglich.
-
Freigegeben 3. Juni 2026