BT-DRS. 21/6135BUNDESTAG
Was heißt das?
Inhaltlich geprüft, aber mindestens ein Gutachter hat einen Vorbehalt angemerkt. Alle Befund-Stufen erklärt →Worum geht's
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes ordnet das deutsche Düngerecht in mehreren Punkten neu.
Kernpunkte sind die ersatzlose Streichung der Stoffstrombilanzierung (§ 11a), die Einführung eines bundesweiten Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung (neuer § 12a) und die Anpassung des Düngemittelrechts an die EU-Verordnung 2019/1009 über EU-Düngeprodukte (neue §§ 6 bis 6d, neue Bußgeldtatbestände in § 14).
Daneben werden Behördennamen aktualisiert, Datenverarbeitungs- und Übermittlungsbefugnisse präzisiert und Verordnungsermächtigungen erweitert.
Die guten-fachliche-Praxis-Pflicht beim betrieblichen Umgang mit Nährstoffen wandert von § 11a in den neuen § 3 Absatz 2a.
+ blau neu hinzugekommen · − orange entfernt · farbenblind-sicher (Bang-Wong-Palette)
Der farbige Balken links an einem Block zeigt die Konfidenz der Änderung: hoch · niedrig oder unbestimmt. Die genaue Stufe steht zusätzlich an jedem Block.
DüngG – § 3
Paragraph-Neufassung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
Nummer-Neufassung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 3 Absatz 2a
Einfügung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 3 Absatz 4 Satz 1
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 3 Absatz 5
Absatz-Neufassung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 3 Absatz 6
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 3a Absatz 1 Satz 1
Satz-Neufassung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 3a Absatz 2 Satz 1
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 5 Absatz 1 Satz 1
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 5 Absatz 2
Absatz-Neufassung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1
Nummer-Neufassung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 6
Paragraph-Neufassung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 11 Absatz 3
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 11a
Aufhebung · Konfidenz: hoch
- ⚠ Streichung des kompletten § 11a (Stoffstrombilanzierung). Der Vorher-Text gibt den § 11a gekürzt wieder (voller Wortlaut im lokalen Norm-Markdown vorhanden); nachher ist leer (Aufhebung).
Diese Vorschrift wird aufgehoben.
DüngG – § 12
Paragraph-Neufassung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 12 Absatz 1
Einfügung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 12 Absatz 6 Satz 2
Absatz-Neufassung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 12 Absatz 7
Absatz-Neufassung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 12 Absatz 8
Mehrfach-Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 12a
Einfügung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 13 Satz 3
Satz-Neufassung · Konfidenz: hoch
- ⚠ Der zu ersetzende „Satz 3“ ist im geltenden § 13 der mit „Abweichend von Satz 1 ...“ beginnende Schlusssatz; der Verweis auf den früheren § 11a Absatz 1 entfällt zugunsten des neuen § 3 Absatz 2a.
DüngG – § 14 Absatz 2
Absatz-Neufassung · Konfidenz: mittel
- ⚠ Absatz 2 wird durch mehrere ineinandergreifende Unterbefehle umgebaut (Streichungen in Buchstabe a, Verweis-Ersetzung in Buchstabe c von § 11a auf § 12a, Streichung der alten Nummern 2 und 6, Umnummerierung der alten Nummern 3 bis 5 zu 2 bis 4 mit Anpassung der Schlusswörter). Die Standalone-Nachfassung gibt den kumulierten Wortlaut des neugefassten Absatzes 2 wieder.
DüngG – § 14 Absatz 3
Einfügung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 14 Absatz 3
Streichung · Konfidenz: hoch
- ⚠ Der bisherige Bußgeldrahmen-Absatz 3 wird gestrichen; sein Regelungsgehalt wird durch den neuen Absatz 4 (siehe vorheriger Block) ersetzt.
Diese Vorschrift wird aufgehoben.
DüngG – § 14 Absatz 5 Satz 1
Absatz-Neufassung · Konfidenz: hoch
DüngG – § 15 Absatz 1
Streichung · Konfidenz: hoch
- ⚠ Streichung des bisherigen Absatzes 1. Die nachfolgenden Absätze 2 bis 5 verschieben sich dadurch in der Nummerierung; die Drucksache benennt die Folge-Umnummerierung in diesem Befehl nicht ausdrücklich.
Diese Vorschrift wird aufgehoben.
DüngG – § 15 Absatz 2
Absatz-Neufassung · Konfidenz: hoch
Audit-Trail
Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline – vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.
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KI-Bearbeiter
Claude Opus 4.8
Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.
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Synopsen-Gutachter konsistent
claude-opus-4-8[1m]
Details anzeigen
TEIL-REWORK-Re-Verifikation der vier nachgezogenen Blöcke (12, 18, 20, 23) gegen den Drucksachen-Volltext .runs/_inbox/2106135.txt. Geprüft wurde unabhängig und byte-genau per Wort-Token-Diff (difflib, Wasserzeichen „Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt“ herausgefiltert). Ergebnis: block-12 §§ 6–6d (1699 vs. 1699 Token, eine Abweichung), block-20 § 12a (1584 vs. 1584 Token, null Abweichungen, exakter Match), block-23 § 14 Abs. 3+4 (1118 vs. 1117 Token, eine Abweichung). Die wenigen Abweichungen sind ausschließlich PDF-Silbentrennungs-Artefakte, die die Synopse korrekt aufgelöst hat: „zu-ständige“→„zuständige“ (block-12, § 6a Abs. 4) und „EU- Düngeprodukts“→„EU-Düngeprodukts“ (block-23, Nr. 8); kein inhaltlicher Unterschied, keine Auslassung, keine Zusammenfassung, keine Ellipse. block-18 § 12 Abs. 7 ist ein Änderungsbefehl: vorher = geltender Abs. 7 wortgleich zu Daten/düngg/p12.md; nachher wendet ALLE Unterbefehle vollständig und korrekt an (aaa: „Nummern 1 bis 4“→„Nummern 1 bis 6“; bbb: neue Buchstaben d/e mit ergänztem „oder als Bestandteil“ und neuem Buchstaben e Biogasanlagen; ccc: neue Nummern 5 Klärschlammverordnung und 6 Bioabfallverordnung verbatim; bb: Streichung „im automatisierten Verfahren, nach Maßgabe des § 10 BDSG auch“ in Satz 3; cc: drei Protokollierungs-Sätze nach Satz 3 verbatim). Die eingefügten Segmente stimmen byte-genau mit der Drucksache überein. Alle vier nachher sind jetzt vollständig; nichts mehr zusammengefasst.
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Stand-Gutachter stand passt
claude-opus-4-8[1m]
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Die Drucksache 21/6135 nennt als Bezugsstand (Artikel-1-Einleitungssatz): „Das Düngegesetz vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist“. Der lokale Stand in Daten/düngg/00-meta.md lautet: „Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 13 G v. 20.12.2022 I 2752“. Beide Stände stimmen überein (gleiche Änderungsnorm Art. 2 Abs. 13, gleiches Datum 20.12.2022, gleiche Fundstelle BGBl. I S. 2752). Die Drucksache wurde lokal noch nicht eingearbeitet.
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Freigegeben 19. Juni 2026