BT-DRS. 21/6004BUNDESTAG
Was heißt das?
Inhaltlich geprüft, aber mindestens ein Gutachter hat einen Vorbehalt angemerkt. Alle Befund-Stufen erklärt →Worum geht's
Das Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026 (BT-Drs. 21/6004) setzt für das Jahr 2026 alle indexbasierten Anpassungsverfahren aus, die im Abgeordnetengesetz (AbgG) und im Europaabgeordnetengesetz (EuAbgG) vorgesehen sind.
Betroffen sind die jährliche Anpassung der monatlichen Entschädigung der Bundestagsabgeordneten nach § 11 Absatz 4 AbgG, die entsprechende Anpassung für Europaabgeordnete nach § 9 EuAbgG sowie die Anpassung der fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung nach § 35a Absatz 2 Satz 4 und § 35b Absatz 2 Satz 4 AbgG.
Das Gesetz ändert den Wortlaut keiner dieser Vorschriften; es setzt deren Wirkung für das Kalenderjahr 2026 durch ein eigenständiges Zeitgesetz aus.
Die Dauerregelungen – insbesondere § 11 Absatz 4 und 5 AbgG – bleiben strukturell unberührt und gelten ab 2027 wieder vollständig.
Mehr Kontext
Das Gesetz ist ein Aussetzungsgesetz, kein Änderungsgesetz; es gibt daher keine geänderten Gesetzestexte, sondern nur die befristete Nichtanwendung der Anpassungsmechanismen für 2026.
+ blau neu hinzugekommen · − orange entfernt · farbenblind-sicher (Bang-Wong-Palette)
Der farbige Balken links an einem Block zeigt die Konfidenz der Änderung: hoch · niedrig oder unbestimmt. Die genaue Stufe steht zusätzlich an jedem Block.
AbgG – § 11 Absatz 4
Aufhebung · Konfidenz: mittel
- ⚠ Diese Drucksache ist kein klassisches Änderungsgesetz – sie ändert nicht den Wortlaut des AbgG § 11 Abs. 4, sondern setzt das Verfahren durch ein eigenständiges Zeitgesetz aus. Vorher/nachher zeigen daher keinen echten Textunterschied, sondern den rechtlichen Effekt. Die Darstellung als 'Aufhebung' ist eine Näherung – es handelt sich genauer um eine befristete Wirkungsaussetzung durch Sondergesetz.
- ⚠ Die Drucksache 21/6004 sieht zusätzlich in § 1 Abs. 2 vor, dass § 11 Abs. 4 und 5 AbgG 'darüber hinaus unberührt' bleibt – d.h. das Aussetzungsgesetz macht explizit, dass die Indexierungsregelung strukturell fortbesteht.
AbgG – § 11 Absatz 4 und 5
Aufhebung · Konfidenz: mittel
- ⚠ Dies ist eine Klarstellung, kein eigentlicher Änderungsbefehl. Die Drucksache ändert § 11 Absatz 5 AbgG nicht, sondern stellt nur klar, dass die Regelung unberührt bleibt. Ein echter Vorher/Nachher-Vergleich existiert daher nicht.
- ⚠ Ob § 1 Absatz 2 als eigener Punkt oder zusammen mit der vorhergehenden Änderung darzustellen ist, war Auslegungssache. Wir zeigen ihn getrennt, weil die Klarstellung rechtlich eigenständige Bedeutung hat.
EuAbgG – § 9
Aufhebung · Konfidenz: mittel
- ⚠ § 9 EuAbgG verweist auf § 11 Absatz 1, 3 und 4 AbgG – die Aussetzung des Anpassungsverfahrens beim AbgG wirkt damit mittelbar auch auf § 9 EuAbgG. Die Drucksache setzt das Verfahren nach § 9 EuAbgG zusätzlich ausdrücklich aus (§ 2 Absatz 1), ohne den Gesetzestext zu ändern.
- ⚠ letzter_stand_builddate von euabgg ist 20140721222002 – erheblich älter als der Drucksachen-Stand. Eine Bezugsstandprüfung ist empfehlenswert.
- ⚠ § 2 Abs. 2 (Folgejahre bleiben unberührt) ist eine Klarstellungsklausel analog zu § 1 Abs. 2 – kein eigener Textblock im EuAbgG.
AbgG – § 35a Absatz 2 Satz 4
Aufhebung · Konfidenz: mittel
- ⚠ Die Drucksache ändert nicht den Wortlaut von § 35a Absatz 2 Satz 4 – sie setzt nur das Verfahren aus. Satz 4 verweist auf das in § 11 Absatz 4 und 5 geregelte Verfahren, das bereits an anderer Stelle dieser Drucksache ausgesetzt wird. Es handelt sich daher möglicherweise um eine nur klarstellende Folgeaussetzung.
- ⚠ Ob diese Regelung inhaltlich bereits von der Aussetzung des Hauptverfahrens erfasst ist oder eigenständige Bedeutung hat, ist rechtlich Auslegungssache.
AbgG – § 35b Absatz 2 Satz 4
Aufhebung · Konfidenz: mittel
- ⚠ Wie bei der vorhergehenden Vorschrift: Die Drucksache ändert nicht den Wortlaut von § 35b Absatz 2 Satz 4, sondern setzt nur das Verfahren aus.
- ⚠ Der Befehl in § 3 Absatz 1 der Drucksache fasst § 35a Absatz 2 Satz 4 und § 35b Absatz 2 Satz 4 in einem Satz zusammen. Wir stellen sie getrennt dar, weil sie zwei verschiedene Paragrafen betreffen.
Audit-Trail
Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline – vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.
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KI-Bearbeiter
claude-sonnet-4-5
Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.
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Synopsen-Gutachter unsicher
claude-sonnet-4-5
Details anzeigen
Die Aussetzungs-Logik dieser Drucksache lässt sich nur unscharf einordnen; die Änderungsart 'Aufhebung' passt nicht genau, und die zitierten Änderungsbefehle sind sinngemäße Umschreibungen statt wörtlicher Zitate.
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Stand-Gutachter stand passt
claude-sonnet-4-5
Bezugsstand stimmt mit lokalem Norm-Stand überein.
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Klartext-Gutachter konsistent
claude-sonnet-4-5
Klartext entspricht der Synopse, keine Wertungen, keine Fremdinformationen.
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Freigegeben 23. Mai 2026