BT-DRS. 21/5920BUNDESRAT
Was heißt das?
Alle drei KI-Gutachter sind sich einig, und der Bezug zum geltenden Recht passt. Alle Befund-Stufen erklärt →Worum geht's
Dieser Gesetzentwurf des Bundesrats ändert das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014, um den Ausbau der Windenergie an Land zu beschleunigen.
Kernstück ist eine einmalige Sonderausschreibung für das Jahr 2026 mit einem Ausschreibungsvolumen von 5.000 Megawatt, die zusätzlich zu den regulären Gebotsterminen am 1. Oktober 2026 stattfindet.
Das Zusatzvolumen der Windsonderausschreibung wird auf die regulären Ausschreibungsmengen des Jahres 2026 nicht angerechnet.
Die Windsonderausschreibung steht unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und darf erst nach deren Erteilung in Kraft treten.
+ blau neu hinzugekommen · − orange entfernt · farbenblind-sicher (Bang-Wong-Palette)
Der farbige Balken links an einem Block zeigt die Konfidenz der Änderung: hoch · niedrig oder unbestimmt. Die genaue Stufe steht zusätzlich an jedem Block.
EEG 2014 – § 28 Absatz 7
Einfügung · Konfidenz: hoch
„(7) Abweichend von Absatz 1 findet im Jahr 2026 zusätzlich eine Ausschreibung zum Gebotstermin am 1. Oktober statt (Windsonderausschreibung). Das Ausschreibungsvolumen der Windsonderausschreibung beträgt 5 000 Megawatt. Dieses Ausschreibungsvolumen ist bei der Verteilung des Ausschreibungsvolumens im Jahr 2026 nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 auf die Ausschreibungen dieses Jahres nach Absatz 2 Satz 2 nicht zu berücksichtigen. Die sonstigen Ausschreibungsbedingungen entsprechen denen der anderen Gebotstermine.“
EEG 2014 – § 101 Absatz 3
Einfügung · Konfidenz: hoch
„(3) Die Bestimmungen von § 28 Absatz 7 dürfen erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und nur nach Maßgabe dieser Genehmigung angewandt werden.“
Audit-Trail
Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline – vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.
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KI-Bearbeiter
claude-sonnet-4-6
Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.
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Synopsen-Gutachter konsistent
claude-sonnet-4-5
vorher/nachher 1:1 mit Gesetzestext; beide Einfügungen korrekt umgesetzt.
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Stand-Gutachter stand passt
claude-sonnet-4-5
Bezugsstand stimmt mit lokalem Norm-Stand überein.
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Klartext-Gutachter konsistent
claude-sonnet-4-5
Klartext entspricht der Synopse, keine Wertungen, keine Fremdinformationen.
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Freigegeben 23. Mai 2026