BT-DRS. 21/5752BUNDESTAG
Was heißt das?
Alle drei KI-Gutachter sind sich einig, und der Bezug zum geltenden Recht passt. Alle Befund-Stufen erklärt →Worum geht's
Der Gesetzentwurf 21/5752 ändert das Einkommensteuergesetz in Bezug auf die Besteuerung von Kryptowerten.
Bisher konnten Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten steuerfrei sein, wenn die Haltedauer mindestens ein Jahr betrug; diese Jahresfrist wird für Kryptowerte ausdrücklich aufgehoben.
Ebenfalls ausgenommen werden Kryptowerte von der auf zehn Jahre verlängerten Spekulationsfrist, die sonst für Wirtschaftsgüter gilt, die als Einkunftsquelle genutzt werden.
Eine Übergangsregelung in § 52 legt fest, dass die neuen Kryptowert-Regelungen erstmals auf Wirtschaftsgüter anzuwenden sind, die nach dem 31. Dezember 2025 erworben oder geschaffen wurden.
+ blau neu hinzugekommen · − orange entfernt · farbenblind-sicher (Bang-Wong-Palette)
Der farbige Balken links an einem Block zeigt die Konfidenz der Änderung: hoch · niedrig oder unbestimmt. Die genaue Stufe steht zusätzlich an jedem Block.
EStG – § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
Nummer-Neufassung · Konfidenz: hoch
„2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Die Jahresfrist des Satzes 1 gilt nicht für Veräußerungen von Kryptowerten. Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre, davon ausgenommen sind Kryptowerte nach Satz 3;".".
EStG – § 52 Absatz 31 nach Satz 7 (Einfügung neuer Satz 8)
Einfügung · Konfidenz: hoch
„§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 3 und Satz 5 in der ab dem ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens] 2026 geltenden Fassung sind erstmals auf Veräußerungsgeschäfte anzuwenden, bei denen die Wirtschaftsgüter nach dem 31.12.2025 erworben oder geschaffen wurden."
Audit-Trail
Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline – vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.
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KI-Bearbeiter
claude-sonnet-4-6
Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.
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Synopsen-Gutachter konsistent
Claude Sonnet 4.5
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Beide Blöcke wortgenau gegen die geltenden § 23 und § 52 sowie die Drucksache verifiziert. Die Änderungsart des ersten Blocks (Nummer-Neufassung) ist korrekt.
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Stand-Gutachter stand passt
claude-sonnet-4-6
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Bezugsstand aus Drucksache stimmt exakt mit unserer Textgrundlage (§ 23, § 52, Metadaten zum Gesetzesstand) überein – beide verweisen auf Art. 29 G v. 4.2.2026 I Nr. 33. Befehl 1: Die Synopse bildet den Vorher-Stand (4 Sätze) korrekt ab. Der neue Satz 3 (Kryptowert-Ausnahme von Jahresfrist) ist korrekt eingefügt; Fremdwährungs-Satz korrekt auf Position 4 verschoben; 10-Jahres-Satz korrekt auf Position 5 erweitert mit Kryptowert-Carve-out. Befehl 2: Die Synopse bildet den Vorher-Stand (7 Sätze, endend mit Satz 7 zu Art. 3 G v. 2.12.2024) korrekt ab. Neuer Satz 8 mit Anwendungsregel ab 31.12.2025 ist inhaltlich korrekt eingefügt. Keine Halluzinationen oder Quellenabweichungen festgestellt. Beide Blöcke sind konsistent mit Drucksache und unserer Textgrundlage.
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Klartext-Gutachter konsistent
claude-sonnet-4-6
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Alle Block-Klartexte und der Gesamtklartext geben die Synopse-Inhalte sachlich korrekt wieder. Block 2 benennt jetzt explizit den Bestandsschutz für vor dem 01.01.2026 erworbene Kryptowerte; die frühere Auslassung ist behoben. Der Gesamtklartext erwähnt die Übergangsregelung, nennt den Bestandsschutz für Altbestände jedoch nicht ausdrücklich – dies ist eine leichte Unvollständigkeit, aber kein inhaltlicher Fehler, da die Aussage (Neuregelung gilt erst ab Erwerb nach 31.12.2025) den Bestandsschutz impliziert. Der Begriff 'privates Veräußerungsgeschäft' in Block 1 ist Fachterminologie ohne Erklärung, für den steuerrechtlichen Kontext vertretbar.
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Freigegeben 20. Mai 2026