Änderungs-Historie · SGB 9 2018
2 Drucksachen haben dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
- BR-Drs. 327/26Teils unsicher29. Mai 2026
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
Das Gesetz baut das deutsche Strafrecht gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung grundlegend um und setzt zugleich die EU-Richtlinie 2024/1712 um.
1 Änderung am Gesetz
- BT-Drs. 21/5509Teils unsicher22. April 2026
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Sozialverwaltung
Der Gesetzentwurf zur Entlastung der Sozialverwaltung (BT-Drs. 21/5509) ist eine Bundesrats-Initiative und fasst zahlreiche Vereinfachungen für Behörden und Leistungsbeziehende in neun Sozialgesetzen zusammen.
3 Änderungen am Gesetz
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 121
In § 121 Abs. 2 SGB IX wird eine Ausnahme von der Zwei-Jahres-Frist für die Überprüfung des Gesamtplans eingeführt: Bei vorheriger regelmäßiger Überprüfung und wenn keine Bedarfsveränderung erwartet wird und die leistungsberechtigte Person zustimmt, kann die nächste Überprüfung auf bis zu fünf Jahre hinausgeschoben werden.
§ 124
§ 125
§ 125 SGB IX erhält einen neuen Absatz 5, der es allen Vereinbarungsparteien erlaubt, Vereinbarungen nach Abs. 1 auch in Textform (statt Schriftform) abzuschließen, wenn alle Parteien zustimmen. Eine solche Textform-Vereinbarung gilt dann als schriftliche Vereinbarung im Sinne von Teil 2 SGB IX.
§ 126
In § 126 Abs. 2 SGB IX wird nach Satz 1 klargestellt, dass eine Vereinbarung in Textform nach § 125 Abs. 5 nicht allein wegen dieser Form (also der Textform statt Schriftform) vor der Schiedsstelle angefochten werden kann.